Albert-Ludwigs-Universität Freiburg
Institut für Biologie
SS 2001
Vorlesung Gewässerschutz
Dozent: Wolfgang Ostendorp
Die Wasserrahmenrichtlinie der Europäischen Union und die aktuellen Methoden zur morphologischen Gewässerstrukturgütebestimmung in Deutschland, Österreich und der Schweiz
Inhaltsverzeichnis:
1. Einleitung 2
2. Die Wasserrahmenrichtlinie der Europäischen Union (EUWrrl) 3
2.1 Allgemeine Ziele 4
2.2 Umweltziele für Oberflächengewässer 4
2.3 Zeitplan 5
2.4 Vorteile und Probleme der EUWrrl 6
3. Morphologische Bewertungsmethoden in Deutschland, Österreich
und der Schweiz 7
3.1 Zuständigkeit 7
3.2 Aktuelle Methoden 9
3.2.1 Deutschland 9
3.2.1.1 Allgemeines und Datenerhebung 9
3.2.1.2 Das Vor-Ort-Verfahren 10
3.2.2 Schweiz 13
3.2.2.1 Allgemeines 13
3.2.2.2 Datenerhebung und Auswertung in den
Stufen F und S des Moduls
Ökomorphologie 14
3.2.3 Österreich 15
3.2.3.1 Allgemeines 15
3.2.3.2 Datenerhebung und Auswertung der
Methode in Vorarlberg 16
3.2.3.3 Ergebnisse in Vorarlberg 17
4. Schluss 19
5. Literatur 21
6. Anhang 22
1.
Einleitung
Weite, ausufernde, nicht an ihrem natürlichen Lauf gehinderte, frei mäandrierende Flüsse: wo findet man so etwas noch im heutigen Mitteleuropa? Selbst kleinste Fließgewässer, und erst recht größere sind verbaut, in ein Bett gezwungen, kanalisiert, aufgestaut oder zum Teil sogar unter die Erde verlegt, um mehr Ackerland oder Siedlungsfläche zu gewinnen, beziehungsweise diese vor Überschwemmungen zu schützen, um die Schifffahrt und die Stromerzeugung zu ermöglichen oder um Raum für diverse Freizeitaktivitäten zu schaffen. Durch die anthropogene Veränderung der Flusslandschaften in vielen Teilen dieser Erde, nicht nur in Mitteleuropa, gingen und gehen Lebensräume für Fauna und Flora verloren, und der Charakter der Landschaft wurde und wird in einer Art und Weise verändert, die nicht reversibel ist. In der Nähe von Freiburg kann man eines dieser veränderten Flussbetten betrachten: den Oberrhein. Johann Gottfried Tulla, der „Architekt“ der Rheinbegradigung schrieb im Jahre 1822: "In der Regel sollten in kultivierten Ländern die Bäche, Flüsse und Ströme Kanäle sein und die Leitung der Gewässer in der Gewalt der Bewohner stehen." Doch mit der Zeit wurden auch die großen Nachteile dieser Begradigung immer deutlicher: ein zu schneller Ablauf des Wasser vor allem während der Schneeschmelze, fehlende natürliche Hochwasserregulatoren wie Auenwälder und das Aussterben vieler Tier- und Pflanzenarten. Mit großem finanziellen Aufwand werden nun sogar künstliche Auffangbecken zum Hochwasserschutz (sog. Polder) errichtet, um die weiter flussabwärts liegenden Städte vor verheerenden Hochwasserereignissen zu schützen. In den letzten Jahren hat nun aber zum Teil ein Umdenken stattgefunden, vor allem ausgelöst durch hohe Kosten durch Hochwasserschäden und durch Appelle von Umweltschützern und Wissenschaftlern. Diese halten eine Renaturierung von Fließgewässern für unbedingt erforderlich und auch für möglich. Auch die Politik hat sich des Themas in den letzten Jahren angenommen, und zwar auf allen Ebenen. Durch das Zusammenwachsen Europas, vor allem sei hier die Europäische Union mit ihren diversen Institutionen wie Europaparlament, Europarat, Kommissaren und Ausschüssen genannt, hat die Diskussion um den Zustand der Fließgewässer eine grenzüberschreitende Dimension erreicht, zumal viele Flüsse auch nicht nur durch ein Land fließen. So wurde Ende 2000 eine Wasserrahmenrichtlinie der Europäischen Union (EUWrrl) verabschiedet (Richtlinie 2000/60/EG zur Schaffung eines Ordnungsrahmens für Maßnahmen der Gemeinschaft im Bereich der Wasserpolitik). Ziel dieser für die Mitgliedsstaaten der EU verbindlichen Richtlinie ist in erster Linie die „Vermeidung einer weiteren Verschlechterung sowie Schutz und Verbesserung des Zustands der aquatischen Ökosysteme...“ (Art. 1a, EUWrrl). Um eine Verbesserung des Zustandes der Gewässer zu erreichen, ist es jedoch notwendig, zuerst den aktuellen Zustand dieser zu untersuchen und nach gleichen Kriterien zu bewerten (und zwar nicht nur aus morphologischer sondern auch aus chemischer und biologischer Sicht). Ziel dieser Arbeit ist es, am Beispiel von Deutschland, Österreich und, als nicht EU-Land, der Schweiz zu zeigen, was für Untersuchungs- und Bewertungsverfahren existieren, inwieweit sie angewendet werden und konform sind mit der EUWrrl. Hierzu ist es jedoch erforderlich, ein wenig detaillierter auf die EUWrrl und ihre Inhalte einzugehen.
2.
Die Wasserrahmenrichtlinie der Europäischen Union (EUWrrl)
Die EUWrrl schafft einen europaweiten Ordnungsrahmen für den Schutz der Oberflächengewässer, der Küstengewässer und des Grundwassers. Der Startschuss zur Schaffung einer solchen Richtlinie fiel 1988 im Frankfurter Ministerrat zur Wasserpolitik. Die Kommission wurde beauftragt, Vorschläge zur Verbesserung der Qualität der Oberflächengewässer (Küstengewässer und Grundwasser wurden erst später mitberücksichtigt) zu erarbeiten. 1995, nach der Vorlage eines ersten Entwurfes, wurde die Kommission dann ersucht, eine Rahmenrichtlinie zu schaffen. Die erste Version dieser Richtlinie, sie lag im Jahre 1997 vor, wurde dann im Laufe der Verhandlungen noch modifiziert, bis es Ende 2000 zur Verabschiedung der Richtlinie durch das Europäische Parlament und den Europarat kam.
Auf Grundlage der auch in der Richtlinie festgehaltenen Aussage, dass „Wasser keine übliche Handelsware ist, sondern ein ererbtes Gut, das geschützt, verteidigt und entsprechend behandelt werden muss“ (EUWrrl, Präambel, Abs.1) wurden allgemeine Ziele des Gewässerschutzes, Umweltziele für die jeweiligen Gewässer, administrative Angelegenheiten und ein Zeitplan für die Umsetzung der Erhebungen, Untersuchungen, Bewertungen und Veränderungen verfasst.
2.1
Allgemeine Ziele
In Artikel 1 der EUWrrl werden die allgemeinen Ziele des Papiers erörtert. Neben der schon erwähnten Vermeidung einer weiteren Verschlechterung des Zustandes der Gewässer und einer angestrebten Verbessung eben dieses, werden hier auch wirtschaftliche Ziele (nachhaltige Wassernutzung auf Grundlage eines langfristigen Schutzes der vorhandenen Ressourcen im Hinblick auf eine gesicherte Versorgung mit sauberem Trinkwasser) und Ziele im Hinblick auf den Katastrophenschutz (Beitrag zur Minderung der Auswirkungen von Überschwemmungen und Dürren) dargelegt.
2.2
Umweltziele für Oberflächengewässer
Als Umweltziel für die Oberflächengewässer wird folgendes vorgegeben: „...die Mitgliedsstaaten schützen, verbessern und sanieren alle Oberflächenwasserkörper mit dem Ziel, spätestens 15 Jahre nach Inkrafttreten dieser Richtlinie...einen guten Zustand der Oberflächengewässer zu erreichen.“ (EUWrrl, Art.4, Abs.1a). Allerdings wird noch einmal unterschieden zwischen „normalen“ Wasserkörpern (Ziel: guter Zustand) und künstlichen bzw. erheblich veränderten Wasserkörpern (Ziel: gutes ökologisches Potenzial). Als guter Zustand wird im Anhang der EUWrrl folgendes bezeichnet: „Die Werte morphologischen Qualitätskomponenten (s.u.) des Oberflächengewässertyps zeigen geringe anthropogene Abweichungen an, weichen aber nur in geringem Maße von den Werten ab, die normalerweise bei Abwesenheit störender Einflüsse mit dem betreffenden Oberflächengewässertyp einhergehen“. Die morphologischen Qualitätskomponenten werden in Breiten- und Tiefenvariation, Struktur und Substrat des Flussbetts und die Struktur der Uferzone gegliedert. Eine genauere Gliederung und die Erarbeitung von Untersuchungs- und Bewertungsmethoden wird den jeweiligen Mitgliedsländern zugewiesen. Ziel ist es, für jedes Flusseinzugsgebiet der Union eine Karte zu erstellen, auf der der Zustand des Gewässers in einer der folgenden Einstufungen bewertet wird: sehr gut, gut, mäßig, unbefriedigend oder schlecht.
2.3
Zeitplan
Die Mitgliedsstaaten sind angehalten, bis spätestens 2004 die Oberflächengewässer in Flussgebietseinheiten zu unterteilen und der Kommission die zuständigen Behörden zu nennen. Mit Flussgebietseinheiten sind die jeweiligen Einzugsgebiete gemeint, die durchaus auch länderübergreifend sein und auch, wie z.B. beim Rhein, außerhalb des Gebiets der EU liegen können. Außerdem sollen im gleichen Zeitraum die Merkmale der einzelnen Flussgebietseinheiten beschrieben, alle signifikanten Belastungen und anthropogenen Einwirkungen erfasst und eine wirtschaftliche Analyse der Wassernutzung erstellt werden. All diese Aktionen müssen nach der ersten Erfüllung des Umweltziels auch alle 6 Jahre aktualisiert werden (EUWrrl, Art.4). Bis spätestens 2006 sollen die Mitglieder dafür sorgen, dass Programme zur Überwachung des Zustandes der Gewässer aufgestellt werden (EUWrrl, Art.8). Bis ins Jahr 2009 müssen alle Gewässer eingestuft sein, und es müssen vollständige Bewirtschaftungspläne und Maßnahmenprogramme aufgestellt und veröffentlicht werden (EUWrrl, Art. 11+13). Wiederum 3 Jahre später müssen alle Maßnahmen in die Praxis umgesetzt sein, und 2015 ist das Umweltziel des „guten Zustands“, zu erreichen.
2.4
Vorteile und Probleme der EUWrrl
Der große Pluspunkt für die EUWrrl ist sicherlich, dass endlich ein internationaler Rahmen für eine relativ einheitliche Beurteilung von Gewässern geschaffen wurde. Meiner Meinung nach wäre es jedoch sinnvoller gewesen, die Erarbeitung der Untersuchungs- und Bewertungsmethoden nicht in die Hände der Mitgliedsstaaten zu legen, sondern eine europaweit geltende Methode zu erarbeiten, an die sich alle Staaten halten müssen. So wäre auch die Überwachung und Sanktionierung, laut EUWrrl muss eine Methode der Sanktionierung noch erarbeitet werden (EUWrrl, Art.23), sehr viel einfacher gewesen. Positiv zu sehen sind aber der ganzheitliche Ansatz der Richtlinie, die gewässertypspezifische Bewertung und die länderübergreifende und einzugsgebietbezogene Vorgehensweise.
Viele Mitgliedsstaaten der Union haben schon eigene Untersuchungs- und Bewertungsmethoden entwickelt, die es nun an die EUWrrl anzupassen gilt. Im Folgenden möchte ich nun am Beispiel von Deutschland, Österreich und der Schweiz (als nicht EU-Mitgliedsstaat) aufzeigen, was im Hinblick auf die morphologische Bewertung von Fließgewässern schon getan wurde.
3.
Morphologische Bewertungsmethoden in
Deutschland, Österreich und der Schweiz
In allen drei Ländern existieren schon Untersuchungs- und Bewertungsmethoden, die sich in ihren Grundzügen auch sehr ähnlich sind. Es gilt schließlich auch in allen Ländern, in etwa das gleiche zu untersuchen und zu bewerten. Auch sind in keinem der drei Länder bisher flächendeckende Ergebnisse einer durchgeführten Kartierung vorhanden, das heißt, die morphologische Gewässerstrukturgütekartierung steckt überall noch in den Kinderschuhen. Es wurde jedoch erkannt, dass neben den schon vorhanden und schon lange durchgeführten Untersuchungen im biologischen und im chemischen Bereich auch die im morphologischen Bereich wichtig ist, um den Zustand eines Gewässers in seiner Gesamtheit bewerten zu können. In jedem der drei Länder ist deshalb die morphologische Bewertung in eine ganzheitliche Methode integriert, wie das auch in der EUWrrl gefordert wird. Im folgenden möchte ich nun erst einmal die in den jeweiligen Ländern zuständigen Behörden und Autoritäten beschreiben, anschließend die aktuellen Methoden kurz allgemein vorstellen, dann auf die mir vorliegenden Bewertungsbögen mit ihren Parametern eingehen und zuletzt einige schon vorhandene Ergebnisse präsentieren
3.1
Zuständigkeit
In Deutschland ist die „Länderarbeitsgemeinschaft Wasser“ (LAWA) für den Schutz der Gewässer zuständig. Sie entstand 1956 als Zusammenschluß der für die Wasserwirtschaft und das Wasserrecht zuständigen Ministerien der Bundesländer und ist in sechs ständige Ausschüsse untergliedert. Einer dieser Ausschüsse befasst sich mit dem Gewässer- und Meeresschutz, andere z.B. mit Wasserrecht oder Wasserversorgung. Die Mitglieder der LAWA erarbeiten Vorschläge, die in den jeweiligen Bundesländern in die Tat umgesetzt werden. Das heißt, dass die LAWA selbst keine „Exekutive“ darstellt, sondern nur Empfehlungen weitergibt, die von den Ländern noch nach regionalen Besonderheiten verändert werden können. Was die morphologische Gewässerstrukturgütekartierung angeht, wird der von der LAWA erarbeitete Vorschlag jedoch mit ziemlicher Sicherheit ohne Veränderungen übernommen werden.
Ähnlich verhält es sich in der Schweiz. Die Bundesstellen erlassen sog. fachtechnische Weisungen (Empfehlungen). Die Kantone führen dann die weiteren Erhebungen durch, die für den Vollzug des Gesetzes erforderlich sind. Das heißt, dass jeder Kanton seine Gewässer auf die Einhaltung der Anforderungen an die Wasserqualität (oder Morphologie) prüft. Die Kantone haben hierzu ihre eigenen Monitoringprogramme aufgebaut. Neu ist das Modul-Stufen-Konzept (s. S.13). Das Bundesamt für Wasser und Geologie (Wasserbau) unterstützt die Kantone finanziell, wenn diese die Beurteilung ihrer Fliessgewässer anhand der vom Bund empfohlenen Methode durchführen.
In Österreich
verhält sich die Situation etwas anders. Im derzeitigen Wasserrechtsgesetz ist
eine bundesweite morphologische Erhebung der Gewässer nicht enthalten. In
mehreren Bundesländern wurden jedoch Untersuchungen durchgeführt. Die meisten
von ihnen wurden in Anlehnung an die Methode von Werth (1987) durchgeführt,
einige jedoch mit Ergänzungen (in der Methode von Werth werden u.a. keine
Kontinuumsunterbrechungen und Wanderhindernisse miterfasst). Da jedoch die
EUWrrl eine flächendeckende Erhebung fordert, wird nun auch in Österreich über
eine einheitliche Methodik für die morphologische Bewertung diskutiert. Im
Moment ist der Gewässerschutz aber noch reine Ländersache.
3.2
Aktuelle Methoden
3.2.1
Deutschland
3.2.1.1
Allgemeines und Datenerhebung
In Deutschland wurde, wie in anderen Ländern auch, erst relativ spät erkannt, dass neben der chemischen und der biologischen Gewässergüte auch die morphologische mitentscheidend ist für den Gesamtzustand eines Gewässers. Nach Ansätzen in einigen Bundesländern (vor allem sind hier Rheinland-Pfalz und Nordrhein-Westfalen zu nennen) hat die LAWA für Deutschland 2 unterschiedliche Verfahren der Bewertung von Fließgewässern entwickelt: das Übersichtsverfahren und das Vor-Ort-Verfahren. Das Übersichtsverfahren dient dazu, sich einen bundesweiten Überblick über den Zustand der Gewässer zu verschaffen. Das Vor-Ort-Verfahren ist sehr viel genauer, erfordert sehr viel mehr Aufwand und wird als Planung- und Entscheidungsgrundlage benötigt. Beide Verfahren orientieren sich an einem sog. Leitbild, das heißt, dass als Bewertungsmaßstab ein heutiger potentieller natürlicher Zustand herangezogen wird. Dieser Zustand wird definiert über Referenzabschnitte von real existierenden Gewässern des gleichen Typs und wird als Güteklasse 1 gesetzt. Die Referenzabschnitte können zwar auch einen gewissen anthropogenen Einfluss aufweisen, dieser darf jedoch nicht bedeutend sein. Da es nicht sinnvoll ist, z.B. einen kleinen Wiesenbach mit einem großen Strom zu vergleichen, muss für jeden Gewässertyp ein Leitbild kreiert werden. Gemeinsam haben beide Verfahren auch die Einstufung des beurteilten Gewässers in eine von 7 Strukturgüteklassen. Von der EUWrrl wird eine Abstufung in 5 Klassen verlangt, d.h. es stehen den deutschen Verfahren einige Änderung bevor. Außer den bisher genannten Gemeinsamkeiten unterscheiden sich das Übersichtsverfahren und das Vor-Ort-Verfahren aber sehr. Zum gegenüberstellenden Vergleich der beiden Verfahren siehe Tabelle 1:
|
Übersichtsverfahren |
Vor-Ort-Verfahren |
Größe des Gewässers |
Alle Gewässer |
< 10m Breite |
Zahl der zu bewertenden Parameter |
9 |
25 |
Abschnittslänge |
1km |
100m, evtl. beide Ufer getrennt |
Arbeitsbereich |
Büro, anhand von Karten und Luftbildern, ganzjährig |
Feldarbeit, Oktober bis Mai |
Maßstab der Ergebniskarten |
1:250.000 – 1:1.000.000 |
1:5.000 – 1:25.000 |
Art der Bewertung |
Indexgestützt (s.u.) |
|
Auswertung |
Handgeschriebene Listen, Karte mit Hilfe von EDV |
Sehr viel umfangreicher: EDV-Auswertungsbogen, Auswertesoftware, GIS- Datenbanken, EDV- Grafikprogramm |
3.2.1.2 Das
Vor-Ort-Verfahren
Im folgenden möchte ich nun genauer auf das Vor-Ort-Verfahren und auch auf die schon erwähnten Arten der Bewertung, die indexgestützte Bewertung und die Bewertung anhand funktioneller Einheiten, eingehen.
Im Vor-Ort-Verfahren werden neben den üblichen Stammdaten (Name des Bewerters, Datum, Name des Gewässers, Gewässertyp...) insgesamt 25 Einzelparameter bewertet. Diese sind unterteilt in 14 funktionale Einheiten. Die funktionalen Einheiten sind wiederum eingegliedert in die 6 Hauptparameter (s. Tabelle 2), von denen die Laufentwicklung, das Längsprofil und die Sohlenstruktur zum übergeordneten Bereich der Sohle gehören, das Querprofil und die Uferstruktur zum Bereich des Ufers und das Gewässerumfeld zum Bereich des Landes. Wie in Tabelle 2 zu sehen, sind die Einzelparameter außerdem unterteilt in Wert- und Schadstrukturparameter. Erstere dienen der Erfassung und Bewertung der gewässertypischen Wertstrukturen, letztere der Erfassung und Bewertung anthropogener Schadstrukturen. Des weiteren unterscheiden wir bei einigen der Einzelparameter auch differenziert nach Typ des Gewässers. So werden beispielsweise die Laufkrümmung und die Krümmungserosion bei Kerb- und Klammtalgewässern nicht bewertet, da diese Flüsse naturbedingt keinen freien Lauf bilden können.
Tab.2: Parametergruppen und Bewertungsprinzipien des Indexsystems (LAWA)
Das Indexsystem wird für beiden Strukturparametergruppen unterschiedlich erstellt. Während bei den Wertstrukturparametern in der Merkmalreihe das oberste Merkmal dasjenige für die geringstmögliche Beeinträchtigung ist und die Indexziffer 1 erhält (das letzte erhält die Indexziffer 7), so erhält bei den Schadstrukturparametern das Merkmal mit der geringstmöglichen Beeinträchtigung eine Ziffer zwischen 3 und 7, je nachdem, wie hoch die Beeinträchtigung im siebenstufigen Kassifikationssystem einzuordnen ist. Beispielsweise erhält bei der Strömungsdiversität und der Tiefenvarianz ein „sehr groß“ die Indexziffer 1 und ein „keine“ die Ziffer 7, bei den Durchlässen jedoch ist das Merkmal mit der geringstmöglichen Beeinträchtigung ein verengter Lauf, und dieser wird mit der Indexziffer 6 belegt!
Zusätzlich zur indexgestützten Bewertung für der Kartierer auch eine Bewertung anhand von funktionalen Einheiten durch. Dies erfordert eine gute Kenntnis der jeweiligen Leitbilder für die Gewässer. Das ist auch Grund, warum für das Vor-Ort-Verfahren nur ausgebildete Kartierer (Limnologen, Biologen, Geographen...) in Frage kommen. Anhand von Tabellen für die 6 Hauptparameter bewertet der Kartierer den jeweiligen Gewässerabschnitt und hat hierbei relativ „freie Hand“. Pilotprojekte haben gezeigt, dass der Unterschied zwischen den indexgestützten Bewertung und der anhand funktioneller Einheiten relativ gering ist oder gar keiner besteht. Für das Vor-Ort-Verfahren gibt es eine Auswertesoftware in die die Ergebnisse für die einzelnen Abschnitte eingegeben werden können. Diese werden dann automatisch schrittweise von den Einzelparameter bis zur Gesamtbewertung des Abschnitts aggregiert. Es können aber auch alle Haupt- und Einzelparameter getrennt abgerufen werden. Das heißt, es ist möglich eine Karte zu erstellen, in der sowohl die Gesamtbewertung als auch die Bewertung der 6 Hauptparameter zu erkennen sind. Dies erleichtert den Blick auf den geforderten Handlungsbedarf.
Das Vor-Ort-Verfahren ist wie schon erwähnt sehr aufwendig, so dass es wohl einige Zeit dauern wird, bis alle Fließgewässer in Deutschland mit dieser Methode bewertet sein werden. Vielleicht wäre es sinnvoller, beide Verfahren (auch die Übersichtsmethode) gleich den Bestimmungen der EUWrrl anzupassen (beispielsweise 5 Strukturgüteklassen statt bisher 7) und dann mit der großflächigen Kartierung zu beginnen. Ansonsten ist die Einteilung in ein Verfahren zur Übersicht und eines zur genaueren Untersuchung sinnvoll, vielleicht wäre es aber geschickter, es so zu gestalten wie in der Schweiz (s. S.13). Dort ist das Übersichtsverfahren genauer und die weiteren Schritte werden je nach Bedarf durchführt oder eben nicht. Hinzu kommt, dass in der Schweiz die gesamte morphologische Gewässergütekartierung in das Modul-Stufen-Konzept eingegliedert ist. Die Vorgehensweise für die chemische und biologische Bewertung ist also nach dem selben Muster gestaltet wie die morphologische. Ein solche Parallelität ist in Deutschland ebenfalls nicht gegeben.
3.2.2 Schweiz
3.2.2.1 Allgemeines
Wie in Deutschland ist auch die Berücksichtigung der Morphologie im Rahmen der Gewässerbewertung im Vergleich zur Chemie und zur Biologie relativ neu. Seit 1998 jedoch gibt es hier das sog. Modul-Stufen-Konzept (MSK), in dem für alle drei Bewertungsmethoden die gleiche Vorgehensweise vorgesehen ist. Allerdings gibt es im Bereich der Ökomorphologie noch kaum Daten. Diese werden zur Zeit gesammelt und beim Bundesamt für Wasser und Geologie zusammengeführt. Ein Gewässerinformationssystem Schweiz (GEWISS) soll später einmal auf GIS-Basis die verschiedenen Gewässerdaten den Anwendern zugänglich machen. Dieses Projekt ist aber noch in den Anfängen. Das MSK sieht für jedes der Module (Hydrodynamik und Morphologie, Biologie und chemische und toxische Effekte) 3 Stufen der Bewertung vor, die jeweils noch einmal in einzelne Bereiche unterteilt sind (s. Tab.3). Die Stufe F ist flächendeckend, d.h. alle Fließgewässer in einem Gebiet werden untersucht. Es gibt wenige Schlüsselparameter, die Untersuchungstiefe ist relativ gering, und es gibt einen geringen Aufwand pro Einzeluntersuchung. Die Stufe S ist systembezogen, d.h. ganze Fliessgewässer werden mit ihren Zuflüssen bewertet. Es gibt eine größere Zahl von Parametern, eine mittlere Untersuchungstiefe und einen mittleren Aufwand. Die Stufe A ist abschnittsbezogen, und es finden gezielte Untersuchungen zur Beantwortung von Detailfragen statt. Diese Stufe ist sehr aufwendig. Was im einzelnen für jedes Modul in welcher Stufe untersucht werden soll, ist in Tabelle 3 dargestellt (Übernommen aus Bundesamt für Umwelt, Wald und Landschaft)
S
T U F E |
Hydrodyna-mik und Morphologie
|
Biologie
|
Chemische
und toxische Effekte |
||||||
|
Hydrolo-gie |
Ökomor- phologie |
Ufer-
und Umland-vege- tation |
Höhere Wasser- und
Sumpf- pflanzen |
Algen |
Makro- zooben-thos |
Fische |
Wasser- chemie |
Öko- toxi- kologie |
F |
Charakteri- sierung
des Abfussregi-mes
und sauschale Erhebung
der Beein- flussungen |
Erhebung
der morphologischen Beeinträchtigungen
mit wenigen aussagekräftigen Parametern; Identifikation der Durchgängig- keitsstörungen,
abschnittsweise Beurteilung der Naturnähe |
Schätzung
der Häufigkeit von hohen Wasserpflanz- en |
Schätzung
der Häufigkeit von Algen; Untersuch- ung
der Kieselalgen |
Einfache
Erhebung und Beurteilung auf feldtaug- lichem
taxo- nomischem
Niveau |
Stichpro- ben
zur Er- mittlung
des Fisch- artenspek- trums |
Stichprobe- weise
Er- mittlung
anthropo- gener
Be- lastungen
mit wenigen Parametern |
Stichproben,
2 bis 3 einfache Testverfahren, Verdünnungs- reihe
zur Ermittlung der NOEC |
|
S |
Systemati- sche
Erhe- bung
und grobe Quan- tifizierung
der Beein- flussungen |
Systembezogene
Defizitana- lyse;
Entwicklung von Mass- Nahmenplänen
mit Angabe von Prioritäten |
Kartierung
aller vorhandenen Arten |
Untersuch- ung
der Kieselalgen |
Vergleich
der vorkommen- den
Taxa mit Bezugsgewäs- ser |
Vertiefte
Erhebung der vorkom- menden Arten |
Untersu- chung
ein- ner
Viel- zahl
von belastungs- parametern |
Saisonale
oder häufi- gere
Über- prüfung
der wichtigsten Einleiter |
|
A |
Umfassende Quantifizie- rung
und Messung der Beeinfluss- ungen |
z.B.
detaillierte Untersuchungen von Auen |
z.B. Quantita- tive
Aufnah- men
aller Arten ein- schliesslich
der zeitlichen Dynamik |
z.B.
detail. Untersuch- ungen
auf Artniveau einschliess- lich
der zeitlichen Dynamik |
z.B.
detail. Untersuch- ungen
auf Artniveau ein- schliesslich
der zeitlichen Dynamik |
z.B.
quantitative Untersuch- ungen |
z.B.
Spezialana- lysen |
Verschiedene
toxokologi- sche
und che- mische
Erhe- bungen;
Ein- leiterkataster |
|
3.2.2.2 Datenerhebung und Auswertung in den Stufen F und S des Moduls Ökomorphologie
Im Gegensatz zur Übersichtmethode in Deutschland findet in der flächendeckenden Methode in der Schweiz bereits eine Begehung des Gewässers statt. Die Aufnahme erfolgt vom Frühjahr bis zu Herbst (Deutschland Oktober bis Mai), sie findet flussaufwärts statt, und das Gewässer wird in Abschnitte nicht kürzer als 25m eingeteilt. Es wird eine Karte mit dem Maßstab 1:5000 mitgeführt. Den zu bewertenden Parametern werden je nach dem ökologischen Zustand Punkte zugeordnet. Die Punktzahlen werden dann addiert, und je nach erreichter Punktzahl wird dem Gewässer ein von vier Klassen zugeteilt. Außerdem hat der Kartierer die Möglichkeit weitere Merkmale oder Auffälligkeiten in einem freien Textfeld festzuhalten. Die graphische Darstellung der Ergebnisse findet auf einer Karte mit dem Durchmesser zwischen 1:2500 und 1:25000 statt. Es gibt auch hier vier Klassen plus eine Sonderklasse für ein eingedoltes Gewässer. Außerdem ist eine elektronische Datenerfassung zur Übertragung in geographische Informationssysteme in Vorbereitung. Ein Vorschlag für die Codierung der in den Erhebungsbögen erfassten Daten wird im Bewertungsbogen (s. Anhang) angegeben. Im Gegensatz zu Deutschland wird in der Schweiz, zumindest in der Stufe F, nicht auf ein Referenzgewässer bezug genommen.
In der Stufe S werden wesentlich mehr Parameter berücksichtigt. Zu den schon in der Stufe F vorhandenen Parametern Durchgängigkeitsstörungen, Sohlenbreite, Wasserspiegelbreitenvariabilität, Verbauung von Sohle und Böschungsfuss und Breite und Beschaffenheit des Uferbereiches gesellen sich Talform, Linienführung, mittlere Wassertiefe, Wassertiefenvariabilität, Höhe der Gewässersohle, Korngrößen des Sohlenmaterials, Kolmation, Algen, höhere Wasserpflanzen, Totholz Beschattung und Umland. Die Stufe S ist also, wenn man die Parameter betrachtet mit dem Vor-Ort-Verfahren zu vergleichen. Hier findet eine abschnittsweise Beurteilung mittels Vergleich mit einem gesondert rekonstruierten Referenzzustand statt. Die Ergebnisse der Stufe S sind Voraussetzung für größere Gestaltungsmaßnahmen in und an einem Gewässer, Stufe F reicht hierfür nicht aus.
3.2.3
Österreich
3.2.3.1
Allgemeines
In Österreich gibt es keine bundeseinheitliche Methode zur Untersuchung der morphologischen Gewässergüte. Es wurden aber in einigen Bundesländern (z.B. Oberösterreich, Kärnten und Vorarlberg) Untersuchungen durchgeführt, zum Großteil in Anlehnung an Werth (1987). Dieser sah schon damals die Notwendigkeit, neben der biologischen und chemischen Komponente auch die morphologische zu berücksichtigen. Basis der Beurteilung eines Gewässers ist nach Werth „die –wenigstens andeutungsweise- Erfassung und Bewertung jener morphologischen und strukturellen Faktoren in und an Gewässern, die in ihrer Summe wesentlich mitbestimmend sind für deren Funktion als Lebensraum, also ihren ökologischen Gehalt beeinflussen (Werth, S.123)“. Auf die einzelnen Parameter der Methode von Werth möchte ich hier nicht genauer eingehen, da diese mit Ausnahme der bei Werth nicht berücksichtigten Strömungsbarrieren fast identisch sind mit denen der Methode von Vorarlberg. Auch die siebenstufige Bewertungsskala ist dort zu finden.
Im folgenden möchte ich also ein Augenmerk richten auf die aktuelle Methode in Vorarlberg, die einige Gemeinsamkeiten mit der Vor-Ort-Methode in Deutschland hat (aber weniger Einzelparameter).
3.2.3.2
Datenerhebung und Auswertung der Methode in Vorarlberg
Wie in Deutschland wird bei der Bewertung der einzelnen morphologischen Strukturen auf die jeweilige Abweichung vom unberührten natürlichen Zustand Bezug genommen (vgl. Referenzzustand) oder aber auf einen gedachten natürlichen Zustand. Die Bewertung jedes einzelnen Strukturelementes findet je nach Grad der Naturnähe mittels einer 4-stufigen Skalierung statt (1= den natürlichen Bedingungen entsprechend, ohne anthropogenen Einfluss; 2= den natürlichen Bedingungen in Ansätzen ensprechend; 3= entfremdeter Naturzustand; 4= stark entfremdeter Naturzustand). Als Kartengrundlage dient die ÖK 25 (Maßstab 1:25000), es wird wie in den anderen Ländern auch von der Mündung flussaufwärts bewertet und zwar von Personen mit ökologischer Ausbildung. Die Abschnittslänge ist variabel, soll aber größer sein als 30m. Zusätzlich werden photographische Dokumentationen gemacht, was ich persönlich für eine sehr gute Idee halte. Neben den festgelegten Eingaben auf dem Bewertungsbogen hat der Kartierer auch Platz für Anmerkungen und wird ganz am Anfang auch nach der subjektiven Bewertung der ökomorphologischen Zustandsklasse (sieben Klassen) befragt. Die Auswertung der Bewertungsbögen findet mit einer eigens konzipierten Datenbank mit Eingabemaske statt. Für die Zuordnung eines Gewässerabschnitts zu einer ökomorphologischen Zustandsklasse werden die jeweiligen Einzelparameter programmgestützt zu Summenparametern zusammengefasst. Die Schwäche des Bewertungsverfahrens ist die fehlende spezielle Gewichtung einzelner Parameter. Diese Schwäche ist aber „weitgehend entschärft durch die Möglichkeit einer relativ raschen und unkomplizierten Darstellung auch jedes bewerteten Einzelparameters über das GIS“ (Buhmann, S.13). Die kartographische Darstellung erfolgt sowohl mit Karten verschiedener Teilergebnisse oder bestimmter Kombinationen von Einzelparametern als auch mit Karten der Gesamtbewertung. Die Karten haben einen Maßstab von 1:25000. Zusätzliche Karten zeigen alle vorhandenen Querverbauungen und Einleitungen auf. Diese werden im Bewertungsbogen auch getrennt vermerkt (s. Anhang).
3.2.3.3
Ergebnisse in Vorarlberg
Im Gegensatz zu Deutschland und der Schweiz liegen in Vorarlberg schon eine Mengen von Bewertungen vor. Im folgenden möchte ich einige dieser Ergebnisse darstellen und erklären. Die Abbildungen 1 bis 3 stammen alle aus Buhmann.
Immerhin bei einem Drittel der Flusskilometer (diese sind hier dargestellt, nicht die Prozentzahl der Abschnitte!) ist die Böschung unbeeinträchtigt. Allerdings ist das Gewässersystem in Vorarlberg zweigeteilt und in beiden Teilen (Talebene und Berggebiet) völlig unterschiedlich, auch im ökomorphologischen Zustand. Dies ist in Abbildung 2 zu sehen:
Abbildung 2: Zustand des Ufersaumes
Betrachtet man das Gesamtgebiet, so ist jeder der vier Zustände ungefähr gleich stark vertreten. Der Zustand in der Talebene ist jedoch erschreckend mit nur 4% weitgehend natürlicher Ufervegetation. Im Berggebiet stellt sich die Situation völlig anders dar.
Auch wenn man die Gesamtbewertung der Strukturgüte betrachtet, wird einem schnell klar, dass besonders in der Talebene akuter Handlungsbedarf besteht. Während in der Bergregion noch fast 70% der Strecken natürlich oder naturnah sind, gibt es in der Talebene keine natürlichen Gewässer mehr und nur 3% sind naturnah. 74% der Strecken sind stark beeinträchtigt, naturfern, naturfremd oder gar verrohrt!
Abbildung 3: Gesamtbewertung der Strukturgüte
4
Schluss
In allen drei Ländern wurde lange Zeit nach Untersuchungen der biologischen und chemischen Gewässergüte auch die Notwendigkeit einer morphologischen Bewertung erkannt. In Deutschland und der Schweiz wurden in den letzten Jahren bundesweite Verfahren entwickelt, es liegen jedoch noch kaum Ergebnisse vor. In Österreich gibt es noch nicht einmal eine bundesweite Methode, jedoch liegen speziell in Vorarlberg schon flächendeckende Ergebnisse vor. Diese Ergebnisse lassen für die Untersuchungen vor allem in der Schweiz (ähnliche geographische Voraussetzungen) nichts gutes erwarten. In Deutschland werden die Ergebnisse auch nicht viel positiver sein. Das größte Problem sind jedoch nicht die Untersuchungs- und Bewertungsverfahren selbst sondern die Maßnahmen, die aufgrund der Ergebnisse in Angriff genommen werden müssen. Um die Vorgaben der EUWrrl müssen Deutschland und Österreich mit sehr viel Arbeit und hohen Kosten rechnen. Es wird sehr schwer werden, den Zeitplan einzuhalten.
Was kann jedoch getan werden, um einen guten Zustand des Gewässers zu sichern oder wieder zu erreichen? Noch natürliche oder naturnahe Bach- und Flussabschnitte müssen unter besonderen Schutz gestellt werden. Es müssen Strukturverbesserungen an hart ausgebauten Gewässerabschnitten stattfinden (Sohlaustausch, Rückbau...). Weitere Maßnahmen sind die Erhöhung der Breiten- und Tiefenvariabilität, die Förderung des passiven Hochwasserschutzes, die Extensivierung von gewässernahen Nutzungen, die Beseitigung oder der Umbau künstlicher Kontinuumsunterbrechungen oder die Öffnung verrohrter Bachstrecken. Es gibt also viel zu tun, um die Fehler der Vergangenheit wieder gut zu machen. Die heutige Meinung ist eben eine andere als die von Tulla vor fast 200 Jahren: Bäche und Flüsse sollten keine Kanäle sein!
- Buhmann, D. und G. Hutter: Fließgewässer in Vorarlberg: Gewässerstrukturen; Erfassen – Bewerten – Darstellen; Ein Konzept, Umweltinformationsdienst Vorarlberg, Bregenz, 1996
- Buhmann, D., Hutter, G. und S. Lutz: Fliessgewässer in Vorarlberg; Gewässerinventar; Teil 1: Strukturgüte der Fließgewässer des Vorarlberger Rheintals, Stand 1999, Umweltinformationsdienst Vorarlberg, Bregenz, 2001-10-14
- Bundesamt für Umwelt, Wald und Landschaft: Mitteilungen zum Gewässerschutz Nr. 26: Methoden zur Untersuchung und Beurteilung der Fliessgewässer: Modul-Stufen-Konzept, Bundesamt für Umwelt, Wald und Landschaft, Bern, 1998
- Hütte, M. und P. Niederhauser: Mitteilungen zum Gewässerschutz Nr. 27: Methoden zur Untersuchung und Beurteilung der Fliessgewässer: Ökomorphologische Stufe F (flächendeckend), Bundesamt für Umwelt, Wald und Landschaft, Bern, 1998
- Länderarbeitsgemeinschaft für Wasser: Gewässerstrukturgütekartierung in der Bundesrepublik Deutschland, Verfahren für kleine und mittelgroße Fließgewässer, Länderarbeitsgemeinschaft Wasser, Schwerin, 2000
Internet:
http://www.umweltbundesamt.de/ Seite des deutschen Umweltbundesamtes
http://www.bmlf.gv.at/ge/ Seite des Bundesministeriums für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft in Österreich
http://www.tu-harburg.de/~wwven/eu-wrrl.htm Seite an der Universität Harburg zur EUWrrl
http://www.buwal.ch/wasser/d/index.htm Bundesamt der Schweiz für Umwelt, Wald und Landschaft
http://www.eu-wrrl.de/ Seite zur EUWrrl
6.
Anhang
Anhang 1: Bewertungsbogen Deutschland 1 (Länderarbeitsgemeinschaft Wasser)
Anhang 2: Bewertungsbogen Deutschland 2 (Länderarbeitsgemeinschaft Wasser)
Anhang 3: Bewertungsbogen Schweiz (Hütte)
Anhang 4: Bewertungsbogen Österreich 1 (Buhmann, erste Literaturangabe)
Anhang 5: Bewertungsbogen Österreich 2 (Buhmann, erste Literaturangabe)
Anhang 6: Bewertungsbogen Österreich 3 (Buhmann, erste Literaturangabe)
Anhang 7: Bewertungsbogen Österreich 4 (Buhmann, erste Literaturangabe)