Auch hier gab es Probleme bei der Formatierung. Die Abbildungen werden nachgeliefert!!! |
Albert-Ludwigs-Universität Freiburg19.1.99 Inst. für Physische Geographie WS 1998/99 HS Polargebiete Dozent: Prof. Dr. H. Goßmann Referent: Jan Flittner Thema: Der Antarktisvertrag: Entstehung, Inhalt und Probleme Gliederung:1. Einleitung 2. Entdeckung und Abgrenzung der Antarktis 3. Territorialansprüche 4. Internationalisierung 5. Fazit 6. Anlage und Abbildungen 7. Literaturverzeichnis 1. Einleitung: Die Antarktis ist heute die einzige Festlandmasse, die nicht zum Hoheitsgebiet eines Staates gehört. Wie ist es dazu gekommen, und wie wird diese Staatenlosigkeit geregelt? Ist die Antarktis dadurch ein rechtsfreier Raum, unterliegt sie wie die Hohe See dem Völkerrecht oder ist sie gar das Objekt einer gemeinsamen Herrschaft durch mehrere Staaten (Kondominium)? Um dies zu erarbeiten, muß erst ein Blick auf die Entdeckungsgeschichte der Antarktis, die daraus entstandenen Territorialansprüche und das Antarktische Vertragssystem geworfen werden 2. Entdeckung und Abgrenzung der Antarktis: 2.1 Entdeckung Wissen über die Entdeckungsgeschichte der Antarktis ist wichtig, da sich hieraus zum Großteil die territorialen Ansprüche stützen:
- wichtige Seefahrer vom 16.-18. Jhdt:- Magellan
- Schouten - Cook
- es folgen Wal- und Robbenfänger
2.2 Abgrenzung: Wie schon bekannt gibt es mehrere Möglichkeiten, die Antarktis abzugrenzen. Im Zusammenhang mit dem Antarktisvertrag (AAV), also politisch-juristisch ist allerdings der 60. Südliche Breitengrad zu favorisieren. 3. Territorialansprüche (siehe auch Abb.1 und Tab.1): Im Laufe der Zeit wurde immer klarer, daß die Antarktis ein interessantes Gebiet für Wissenschaft, Rohstoffgewinnung usw. sein könnte. Deshalb formulierten 7 Staaten im 20. Jhdt. Gebietsansprüche, die sie allerdings denkbar unterschiedlich begründeten. Alle diese Begründungen sind allerdings nach dem heute gültigen Völkerrecht nicht vollkommen stichhaltig. 3.1 Einordnung der Ansprüche:
4. Internationalisierung:
4.1 Konflikte: Schon vor dem AAV gab es Bestrebungen, die Antarktis unter intern. Verwaltung zu stellen (1948 USA, Anfang 1958 GB). Beide scheiterten jedoch am Widerstand von Chile, Argentinien und der Sowjetunion. Letztere sollte bei beiden
ausgeschlossen bleiben! 4.2 Der Durchbruch: Das International Geophysikalische Jahr (IGJ) 1957/58 Während dieses Zeitraums sollten 2 Hauptziele verfolgt werden: Die Erforschung des Weltraums und der Antarktis. Da sich am IGJ natürlich nicht nur Länder mit Gebietsansprüchen teilnehmen
wollten, wurde auf der Konferenz des Planungskomitees "Comité Spécial de l’Année Géophysique International" in Paris beschlossen, alle Diskussionen über Souveränitätsprobleme für die Dauer des IGJ auszusetzen.
Folgen: - Zusammenarbeit während des IGJ sehr fruchtbar
4.3 Der Antarktisvertrag (siehe Anlage 1) 4.4 Kritikpunkte am AAV:
Problem: lose Verbundstruktur ® ungeklärte Fragen müssen bei späteren Konferenzen geklärt und in Ergänzungen festgelegt werden (siehe 4.5).Warum gab es diese Lücken? Hauptkritikpunkt:Exklusivität des "Antarktis-Clubs" Voraussetzung für den Konsultativstatus ist "erhebliche" wissenschaftliche Forschung, z.B. Station oder Expedition. Was "erheblich" ist entscheiden die Vertragsstaaten! Außerdem verlieren auch die Erstunterzeichner nicht den Konsultativstatus, die ihre Forschung einstellen. Aber: - Guter Willen bei Indien und Brasilien, obwohl kaum Forschung - Warum soll ein Land, das kein Interesse an der Antarktis hat, mitbestimmen?
4.5 Ergänzungen zum AAV: 4.5.1 Vereinbarte Maßnahmen zur Erhaltung der antarktischen Fauna und Flora 1964 beschlossen, aber erst Anfang der 80er Jahre in Kraft getreten 4.5.2 Konvention zum Schutz der antarktischen Robben 1972 beschlossen, 1978 in Kraft getreten 4.5.3 Konvention über die Erhaltung der lebenden Meeresschätze der Antarktis 1980 beschlossen, 1982 in Kraft getreten 4.5.4 Konvention zur Regelung des Abbaus mineralischer Ressourcen 1988 "beschlossen", nicht ratifiziert! 4.5.5Protokoll zum AAV betreffend dem Umweltschutz 4.10. 1991 in Madrid unterzeichnet, noch nicht ratifiziert Gliederung:
1.Hauptteil 2.Anlagen: a) UVP’s
b) Erhaltung der antarkt. Tier- und Pflanzenwelt c) Beseitigung und Behandlung von Abfällen d) Verhütung der Meeresverschmutzung e) Schutz und Verwaltung von Gebieten
Beurteilung:
5.Fazit Durch den AAV und das folgende Vertragssystem wurden brennende Fragen wie
Territorialansprüche, Mineralabbau, Umweltschutz usw. geklärt bzw. auf Eis gelegt. Ohne sie wäre es vielleicht zum offenen Konflikt gekommen (siehe Falklandkrieg). Es gibt aber auch noch viel Nachholbedarf, wie z.B. die vorhandenen
Lücken im Umweltschutzprotokoll zu schließen, den Tourismus zu regeln oder die Antarktis vor nicht "hausgemachten" Problemen zu schützen! Um auf die Frage nach dem Status der Antarktis innerhalb der Weltordnung
zurückzukommen: Sie nimmt eine eigentümliche Sonderstellung ein. Sie ist die einzige staatsfreie Festlandmasse, der einzige komplett unter Naturschutz gestellte Kontinent und ist weder ein rechtsfreier Raum noch dem Völkerrecht
unterliegend oder ein Kondominium. 7. Literaturverzeichnis
- www.stud.uni-siegen.de/olav.lahme/Antarktis_inh.htm#inh (existiert nicht mehr)- www.umweltbundesamt.de/antarktis/av.htm (Link existiert nicht mehr)
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