Auch hier gab es Probleme bei der Formatierung. Die Abbildungen werden nachgeliefert!!!

Albert-Ludwigs-Universität Freiburg19.1.99

Inst. für Physische Geographie

WS 1998/99

HS Polargebiete

Dozent: Prof. Dr. H. Goßmann

Referent: Jan Flittner

Thema: Der Antarktisvertrag: Entstehung, Inhalt und Probleme

Gliederung:1. Einleitung

2. Entdeckung und Abgrenzung der Antarktis

3. Territorialansprüche

4. Internationalisierung

5. Fazit

6. Anlage und Abbildungen

7. Literaturverzeichnis

1. Einleitung:

Die Antarktis ist heute die einzige Festlandmasse, die nicht zum Hoheitsgebiet eines Staates gehört. Wie ist es dazu gekommen, und wie wird diese Staatenlosigkeit geregelt? Ist die Antarktis dadurch ein rechtsfreier Raum, unterliegt sie wie die Hohe See dem Völkerrecht oder ist sie gar das Objekt einer gemeinsamen Herrschaft durch mehrere Staaten (Kondominium)? Um dies zu erarbeiten, muß erst ein Blick auf die Entdeckungsgeschichte der Antarktis, die daraus entstandenen Territorialansprüche und das Antarktische Vertragssystem geworfen werden

2. Entdeckung und Abgrenzung der Antarktis:

2.1 Entdeckung

Wissen über die Entdeckungsgeschichte der Antarktis ist wichtig, da sich hieraus zum Großteil die territorialen Ansprüche stützen:

- wichtige Seefahrer vom 16.-18. Jhdt:- Magellan

                  - Schouten

                  - Cook

    - es folgen Wal- und Robbenfänger

  • um 1840: erste ernsthafte wissenschaftliche Erkundungen durch US- Amerikaner, Briten und Franzosen. 1840 nimmt Jules Dumont d’Urville Terre d’Adélie für Frankreich in Besitz. Clark Ross entdeckt das Ross-Meer und nimmt die Ross-Insel für GB in Besitz
  • 1859: Internationaler Geographischer Kongreß erklärt Antarktis zum wichtigsten Forschungs- und Entdeckungsgebiet
  • 1882/83: erstes Internationales Polarjahr
  • 1895: erste Menschen auf dem Kontinent: 2 norweg. Walfänger
  • 1911: Amundsen am Pol
  • 1932/33 zweites Internationales Polarjahr

2.2 Abgrenzung:

Wie schon bekannt gibt es mehrere Möglichkeiten, die Antarktis abzugrenzen. Im Zusammenhang mit dem Antarktisvertrag (AAV), also politisch-juristisch ist allerdings der 60. Südliche Breitengrad zu favorisieren.

3. Territorialansprüche (siehe auch Abb.1 und Tab.1):

Im Laufe der Zeit wurde immer klarer, daß die Antarktis ein interessantes Gebiet für Wissenschaft, Rohstoffgewinnung usw. sein könnte. Deshalb formulierten 7 Staaten im 20. Jhdt. Gebietsansprüche, die sie allerdings denkbar unterschiedlich begründeten. Alle diese Begründungen sind allerdings nach dem heute gültigen Völkerrecht nicht vollkommen stichhaltig.

3.1 Einordnung der Ansprüche:

  • europ. Ansprüche sind klar abgegrenzt und gegenseitig anerkannt
  • Ansprüche von Chile, Argentinien und GB überschneiden sich
  • Keiner der Ansprüche wird von einem weiteren Staat der intern. Staatengemeinschaft anerkannt
  • Nach Völkerrecht keine Rechtfertigung
  • Antarktis nach Völkerrecht staatsfreier Raum
  • Ansprüche sind aber der wesentliche Grund für Internationalisierungsversuche, deren Scheitern und die Schaffung des AAV

 

 

4. Internationalisierung:

        4.1 Konflikte: - früher hauptsächlich wirtschaftl. Interessen (Wale und Robben) und strategische Überlegungen

  • nach dem 2. Weltkrieg: techn. Fortschritt ® Antarktis wird leichter zugänglich
  • Konflikt vor allem zw. GB, Argentinien und Chile wegen überschneidender Gebietsansprüche ® "kalter Krieg im ewigen Eis"
  • ® Konfliktpontential in der Antarktis

Schon vor dem AAV gab es Bestrebungen, die Antarktis unter intern. Verwaltung zu stellen (1948 USA, Anfang 1958 GB). Beide scheiterten jedoch am Widerstand von Chile, Argentinien und der Sowjetunion. Letztere sollte bei beiden ausgeschlossen bleiben!

4.2 Der Durchbruch: Das International Geophysikalische Jahr (IGJ) 1957/58

Während dieses Zeitraums sollten 2 Hauptziele verfolgt werden: Die Erforschung des Weltraums und der Antarktis. Da sich am IGJ natürlich nicht nur Länder mit Gebietsansprüchen teilnehmen wollten, wurde auf der Konferenz des Planungskomitees "Comité Spécial de l’Année Géophysique International" in Paris beschlossen, alle Diskussionen über Souveränitätsprobleme für die Dauer des IGJ auszusetzen.

Folgen:

- Zusammenarbeit während des IGJ sehr fruchtbar

  • Forschungsarbeiten sollen fortgesetzt werden
  • Sowjets wollen in Antarktis bleiben
  • Dauerhafte Lösung muß gefunden werden
  • Präs. Eisenhower lädt alle 12 in der Antarktis engagierten Staaten zu einer Konferenz ein
  • Ziel: Gewährleistung der ausschließlich friedlichen Nutzung der Antarktis und Einfrieren der nationalen Ansprüche auf die Antarktis
  • Mai 1959: Einigung auf Vertragsentwurf
  • 1.12.1959: Unterzeichnung
  • 23.6.1961: AAV tritt nach letzten Ratifizierungen in Kraft

4.3 Der Antarktisvertrag (siehe Anlage 1)

4.4 Kritikpunkte am AAV:

      Problem: lose Verbundstruktur ® ungeklärte Fragen müssen bei späteren Konferenzen geklärt und in Ergänzungen festgelegt werden (siehe 4.5).

      Warum gab es diese Lücken?

  • AAV entstand mitten im kalten Krieg
  • Konflikt zwischen GB und Argentinien

Hauptkritikpunkt:Exklusivität des "Antarktis-Clubs"

Voraussetzung für den Konsultativstatus ist "erhebliche" wissenschaftliche Forschung, z.B. Station oder Expedition. Was "erheblich" ist entscheiden die Vertragsstaaten! Außerdem verlieren auch die Erstunterzeichner nicht den Konsultativstatus, die ihre Forschung einstellen.

Aber: - Guter Willen bei Indien und Brasilien, obwohl kaum Forschung

- Warum soll ein Land, das kein Interesse an der Antarktis hat, mitbestimmen?

      4.5 Ergänzungen zum AAV:

      4.5.1 Vereinbarte Maßnahmen zur Erhaltung der antarktischen Fauna und Flora

      1964 beschlossen, aber erst Anfang der 80er Jahre in Kraft getreten

      4.5.2 Konvention zum Schutz der antarktischen Robben

      1972 beschlossen, 1978 in Kraft getreten

      4.5.3 Konvention über die Erhaltung der lebenden Meeresschätze der Antarktis

      1980 beschlossen, 1982 in Kraft getreten

      4.5.4 Konvention zur Regelung des Abbaus mineralischer Ressourcen

      1988 "beschlossen", nicht ratifiziert!

      4.5.5Protokoll zum AAV betreffend dem Umweltschutz

      4.10. 1991 in Madrid unterzeichnet, noch nicht ratifiziert

      Gliederung:

          1.Hauptteil

          2.Anlagen: a) UVP’s

              b) Erhaltung der antarkt. Tier- und Pflanzenwelt

              c) Beseitigung und Behandlung von Abfällen

              d) Verhütung der Meeresverschmutzung

              e) Schutz und Verwaltung von Gebieten

      Beurteilung:

  • Läßt vielfältige Interpretationen und Lücken zu
  • Kaum Kontrolle und Sanktionen
  • Kein umfassender Schutz sondern Stückwerk
  • Nicht ratifiziert
  • Wichtiger Schritt, aber Lücke zwischen Theorie und Praxis

 

5.Fazit

Durch den AAV und das folgende Vertragssystem wurden brennende Fragen wie Territorialansprüche, Mineralabbau, Umweltschutz usw. geklärt bzw. auf Eis gelegt. Ohne sie wäre es vielleicht zum offenen Konflikt gekommen (siehe Falklandkrieg). Es gibt aber auch noch viel Nachholbedarf, wie z.B. die vorhandenen Lücken im Umweltschutzprotokoll zu schließen, den Tourismus zu regeln oder die Antarktis vor nicht "hausgemachten" Problemen zu schützen!

Um auf die Frage nach dem Status der Antarktis innerhalb der Weltordnung zurückzukommen: Sie nimmt eine eigentümliche Sonderstellung ein. Sie ist die einzige staatsfreie Festlandmasse, der einzige komplett unter Naturschutz gestellte Kontinent und ist weder ein rechtsfreier Raum noch dem Völkerrecht unterliegend oder ein Kondominium.

7. Literaturverzeichnis

  • Dihlmann, Volker: Wissenschaftliche Arbeit zum Staatsexamen für das Lehramt an Gymnasien: Die Antarktis- ein Großraumbild als Problemfeld internationaler Beziehungen; Freiburg, 1995
  • Jorgensen-Dahl, Arnfinn: The Antarctic treaty system in world politics; Macmillan; Houndmills, 1991
  • Myhre; Jeffrey D.: The Antarctic Treaty system: politics, law, and diplomacy; Westview Press; Boulder, Colo., 1986
  • Peterson, Mildred J.: Managing the frozen south: the creation and evolution of the Antarctic treaty system; Univ. of Calif. Press; Berkely, 1988
  • Triggs, Gillian D.: The Antarctic Treaty regime: law, environment, and resources; Cambridge Univ. Press; Cambrige, 1985
  • Watts, Arthur: International law and the antarctic treaty system; Grotius Publications; Cambridge, 1992
  • Internet:- www.icair.iac.org.nz/treaty (existiert nicht mehr)

 

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